AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Online-Shop der Firma cadocare GmbH,
(in der Fassung vom 17. April 2020)


§ 1 Geltungsbereich

  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle unsere Angebote in unserem Online-Shop www.cadocare.com.
  2. Es gelten ausschließlich diese AGB, mit denen sich der Käufer bei seiner Bestellung einverstanden erklärt. Anderslautende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
  3. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlichen Sondervermögen. Diese Personen werden im Rahmen der vorliegenden AGB einheitlich als „Käufer“ bezeichnet. Als Verbraucher anzusehen ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Als Unternehmer anzusehen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Durch Absenden eines Angebots zum Vertragsschluss, also durch Klicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ erklärt sich der Käufer mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
  5. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 3 dieser AGB, steht ihm ein Widerrufsrecht nach Maßgabe von § 8 dieser AGB zu.

§ 2 Vertragsabschluss; Liefer-/Leistungsbedingungen

  1. Innerhalb unseres Online-Shops aufgeführte Produkte, ggf. mit Preisangaben, stellen keine für uns bindenden Angebote, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer dar.
  2. Durch Absenden der Bestellung über den Button „Jetzt Kaufen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts ab. Unmittelbar nach Abgabe Ihrer Bestellung erhalten Sie eine automatische E-Mail, in der Ihre Bestellung zusammengefasst wird. Diese E-Mail dient ausschließlich Informationszwecken und stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Der Bestellvorgang lässt sich vor dem Klicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ jederzeit dadurch abbrechen, indem Sie das Browser-Fenster schließen.
  3. Der Kaufvertrag kommt in jedem Fall erst mit dem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung durch uns zustande. Ihr Vertragspartner ist dann die cadocare GmbH, Boschstr. 22, 52531 Übach-Palenberg.
  4. Alle Produkte und Preise in unserem Online-Shop stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie der Selbstbelieferung und solange der Vorrat reicht. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit bzw. der fehlenden Selbstbelieferung der bestellten Ware werden wir den Käufer unverzüglich hierüber informieren und sind zu Teillieferungen berechtigt. Stellen sich solche Umstände nach Vertragsschluss heraus, kann der Käufer in diesem Fall von dem Vertrag zurücktreten, wobei bereits geleistete Zahlungen des Käufers erstattet werden.
  5. Wir haben die Produktangaben und -informationen in unserem Online-Shop sorgfältig zusammengestellt. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Fehler auftreten oder Preisänderungen eintreten. Wir übernehmen aus diesem Grund keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit von Zahlenangaben und Produktbeschreibungen in dem Online-Shop.
  6. Von uns angegebene Lieferzeiten sind vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall nicht verbindlich und können sich verändern.
  7. Ist eine Lieferung vereinbart, beauftragt der Käufer uns damit, die bestellte Kaufsache an die von dem Käufer genannte Lieferanschrift auf Kosten und auf Gefahr des Käufers zu liefern. Die Sachgefahr geht in diesem Fall auf den Käufer mit Übergabe an die von uns beauftragte und ordnungsgemäß ausgewählte Transportperson über, die der Käufer zu benennen hat (Schickschuld). In Fällen, in denen die Kaufsache von uns ausnahmsweise aufgrund gesonderter Vereinbarung in Geschäftsräumen an den Käufer ausgeliefert wird (Holschuld), geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, in dem wir den Käufer darüber informieren, dass die Kaufsache zur Abholung bereit steht. Verzögert sich die Versendung oder Abnahme der versandbereiten Ware wegen von uns nicht zu vertretender Umstände, so geht die Gefahr auf den Käufer mit Zugang der Versandbereitschaftsanzeige über.
  8. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, bspw. durch Annahmeverweigerung einer Warenlieferung, so sind wir zum Ersatzanspruch des uns dadurch entstehenden Schadens sowie etwaiger Mehraufwendungen, wie bspw. zusätzliche Transport- und Lagerkosten, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  9. Zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen sind wir bei Störungen des Betriebsablaufs und/oder Transportmöglichkeiten durch höhere Gewalt nicht verpflichtet. Im Falle höherer Gewalt – dazu zählen insbesondere Feuer, Explosion, Überschwemmungen, Virus-Epidemie, Piraterie, terroristische Anschläge oder Drohungen, unverschuldete behördliche Anordnungen und Maßnahmen, Streik und Aussperrung, Rohstoffmangel, nachträglicher Wegfall oder Einschränkung von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten, z.B. aufgrund von Embargos, Naturgewalten, Krieg, Aufruhr, Brandstiftung oder ähnlichen Ereignissen, oder andere vergleichbare Umstände bei uns, unserem mit der Lieferung betrauten Logistikpartner, dem Produzenten oder bei den mit der Lieferung der zur Produktion erforderlicher Materialen betrauten Lieferanten, sind wir von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung entbunden. In diesem Fall sind wir zudem berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die Lieferung der Kaufsache aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die nach Vertragsschluss eingetreten oder uns unverschuldet erst dann bekannt geworden sind, wesentlich erschwert oder unmöglich wird.
  10. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Käufers aus verspäteter oder nicht vorgenommener Lieferung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das Rücktrittsrecht des Käufers bleibt unberührt, kann jedoch nur ausgeübt werden, wenn die Durchführung des Vertrages mit Rücksicht auf die eingetretene Verzögerung für den Käufer unzumutbar geworden ist.

§ 3 Kaufpreis, Fälligkeit, Zahlungsweise, Einwendungsausschluss bei Rechnungen

  1. Die in unserem Online-Shop aufgeführten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Die cadocare erhebt eine Versandkostenpauschale pro Bestellung. Die aktuellen Konditionen sind in der Tabelle „Versandkosten“ enthalten. Bei Zahlung per Nachnahme ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten, welche der Zusteller bei Ihnen vor Ort erheben wird. Weitere Kosten fallen nicht an.
  3. Der Käufer kann die gekaufte Ware wie folgt bezahlen:
    1. Per Kreditkarte
    2. Per Paypal
    3. Per Rechnung (Vorkasse)
  4. Die cadocare GmbH behält sich vor, im jeweiligen Einzelfall eine bestimmte Zahlungsmethode nicht anzubieten und auf eine andere Zahlungsart zu verweisen.
  5. Der Kaufpreis wird mit Erhalt der Rechnung fällig und ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung per Kreditkarte wird Ihre Kreditkarte am Tag der Warenversendung, bei Zahlung per Paypal wird Ihr Paypalkonto am Tag der Warenversendung belastet.
  6. Zur Aufrechnung ist der Käufer nur im Falle unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder voll anerkannter Gegenforderungen berechtigt. Das Gleiche gilt, soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für die Geltendmachung von Minderung oder Zurückbehaltungsrechten. Letztere müssen zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  7. Wir sind zur Aufrechnung nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen gegenüber sämtlichen Forderungen des Käufers berechtigt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen durch uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Käufer tritt uns jedoch hiermit bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten bis zur Höhe unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist und unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung an einen oder mehrere Abnehmer erfolgt („verlängerter Eigentumsvorbehalt“). Die cadocare GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer hat bei der Weiterveräußerung auf Rechnungskopien, Lieferscheinen oder sonstigen Unterlagen den Namen unseres Produkts sowie der Artikelnummer gemäß Lieferschein aufzuführen.
  3. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter und stellt diese einheitlich in Rechnung, so tritt er die Kaufpreisforderung gegen den Abnehmer nur in Höhe des dem Abnehmer hinsichtlich der Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Betrages inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer bereits hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Ist die Vorbehaltsware in dieser Rechnung nicht gesondert aufgeführt, so gilt die Abtretung in Höhe des Preises, den wir dem Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung an den Abnehmer berechnet hätten. Unterscheidet der Käufer gegenüber dem Abnehmer nicht zwischen der Vorbehaltsware und anderen mit ihr erbrachten Leistungen (insbesondere Montage), so gilt die gesamte Forderung an uns abgetreten.
  4. Der Käufer bleibt – vorbehaltlich eines Widerrufs durch uns – zur Einziehung der betreffenden Forderungen im eigenen Namen auch nach der Abtretung ermächtigt. Diese Ermächtigung lässt unser eigenes Einziehungsrecht unberührt. Solange der Käufer insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder ein solcher anderweitig gestellt wird oder mangels Masse abgewiesen wird, seine Zahlungen nicht einstellt oder der Firmeninhaber nicht in Folge von Zahlungsschwierigkeiten wechselt, verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen.
  5. Die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung, sowie zur Einziehung der betreffenden Forderungen erlischt, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder ein solcher anderweitig gestellt wird oder mangels Masse abgewiesen wird, seine Zahlungen einstellt oder der Firmeninhaber in Folge von Zahlungsschwierigkeiten wechselt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungen, auch unmittelbar gegenüber den Abnehmern des Käufers, geltend zu machen. Der Käufer gestattet uns, sämtliche Maßnahmen in seinem Betrieb zu treffen, die uns zur Wahrung und Geltendmachung unserer aus dem Eigentumsvorbehalt erwachsender Rechte angemessen und erforderlich erscheinen und gewährt uns insbesondere Einsicht in die betreffenden Unterlagen und erteilt Auskunft über den Bestand der Vorbehaltsware. Kommt der Käufer in diesem Fall unserer Aufforderung, die Abtretung seinen Schuldnern anzuzeigen und diese zur Zahlung an uns aufzufordern, nicht unverzüglich nach, so sind wir berechtigt, dies für den Käufer zu tun.
  6. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware nach Maßgabe der vereinbarten Weiterveräußerungsbefugnis und zieht der Käufer die betreffende Forderung von seinem Abnehmer ein, bevor er unsere Forderung hinsichtlich der betreffenden Vorbehaltsware vollumfänglich erfüllt hat, so verpflichtet sich der Käufer, den Forderungsbetrag auf ein separates Treuhandkonto einzuzahlen. Erst mit vollständiger Erfüllung unserer gegenüber dem Käufer bestehenden Forderung ist dieser berechtigt, den Forderungsbetrag vom Treuhandkonto zu seiner Verfügung einzuziehen.
  7. Erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüglich vom Käufer herauszuverlangen und uns gegebenenfalls, auch mittels eines Bevollmächtigten, den unmittelbaren Besitz an der Vorbehaltsware zu verschaffen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, uns oder unserem Bevollmächtigten den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen für den Zweck der Inbesitznahme der Vorbehaltsware und erforderlichenfalls auch die Einsichtnahme in seine Geschäftsunterlagen zu gewähren. Die Kosten der Inbesitznahme trägt der Käufer. In jedem Fall sind wir zum Abzug eines pauschalen Kostenerstattungsbetrages in Höhe von 10 % des gutgeschriebenen Betrages von der Gutschrift berechtigt. Dem Käufer bleibt der Nachweis geringerer Rücknahmekosten oder einer geringen Wertminderung der Ware unbenommen.
  8. Der Käufer teilt uns jedwede Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte (Pfändung etc.) vor deren Eintritt mit und bestätigt unser Eigentumsrecht schriftlich sowohl gegenüber dem Dritten als auch uns gegenüber. Der Käufer ist verpflichtet, den Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen mit dem Hinweis auf das Eigentum der cadocare GmbH zu widersprechen.
  9. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist dem Käufer untersagt.
  10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
  11. Mit Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung erlischt der Eigentumsvorbehalt und das Eigentum an der Vorbehaltsware geht auf den Käufer über.

§ 5 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Verbraucher, gelten für ihn vorrangig die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 474 ff. BGB. Soweit Satz 1 keine Anwendung findet, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
  2. Ist die Kaufsache bei Gefahrenübergang nicht frei von Sachmängeln oder treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Sachmängel auf, so können wir nach unserer Wahl als Mangelbeseitigung eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung wählen.
  3. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Käufer neben seinem Rücktritt ist ausgeschlossen.
  4. Ist der Käufer ein Unternehmer, hat er die Kaufsache unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 Kalendertagen nach Erhalt der Kaufsache, auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und erkennbare Mängel, auch Fehlmengen oder fehlerhafte Mängelangaben, sowie von der vertraglichen Vereinbarung wesentlich abweichende Beschaffenheitsmerkmale gegenüber der cadocare GmbH sodann unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 weiteren Kalendertagen, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die frist- und formgerechte Anzeige und sind etwaige Beanstandungen in Bezug auf die Liefermenge nicht auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt worden, so gilt die Kaufsache als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht offensichtlich war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Entdeckung, schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Kaufsache auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die vorgenannten Anzeige- und Rügepflichten nebst Rechtsfolgen gelten entsprechend für Falschlieferungen und Mengendifferenzen. Offensichtliche Transportschäden sind bei Entgegennahme der Sendung der ausliefernden Transportperson anzuzeigen und von diesem zu quittieren. Zusätzlich ist uns die Rechnungsnummer der betroffenen Kaufsache anzugeben.

§ 6 Haftung der cadocare GmbH

  1. Die cadocare GmbH haftet für Körperschäden (Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die die cadocare GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der cadocare GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Wir haften darüber hinaus lediglich für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentlich in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
  3. Über die vorstehenden Regelungen hinaus ist eine Haftung der cadocare GmbH – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten für außervertragliche Schadensersatzansprüche entsprechend.


§ 7 Rücktritt

  1. Wir können ganz oder teilweise nach Verletzung einer erheblichen Pflichtverletzung durch den Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem wir erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt haben. Eine Fristbestimmung ist nicht erforderlich, wenn sie für uns unzumutbar ist.
  2. Ein Rücktritt ist nach Maßgabe von § 2 Abs. 9 ebenfalls dann möglich, wenn die Lieferung der Kaufsache aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die nach Vertragsschluss eingetreten oder uns unverschuldet erst dann bekannt geworden sind, wesentlich erschwert oder unmöglich wird.
  3. Dauert die Verzögerung in den Fällen des Abs. 2 länger als einen Monat, so ist der Käufer nach angemessener Fristsetzung seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Im Übrigen kann der Käufer von dem Vertrag aufgrund einer Pflichtverletzung der cadocare GmbH, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung erheblich ist und ein Verschulden der cadocare GmbH vorliegt.
  5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktrittsbestimmungen.

§ 8 Widerruf für Verbraucher und Widerrufsfolgen, Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Ist der Käufer ein Verbraucher, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den folgenden Maßgaben zu. Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma

cadocare GmbH,
Boschstr. 22, 52531 Übach-Palenberg
Telefon: +49(0) 2451 94349-0
Fax: +49(0) 2451 94349-99
E-Mail: info@cadocare.com
Registergericht: Amtsgericht Aachen
Registernummer: HR B 14109

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in § 9 dieser AGB wiedergegebene Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Das gilt nicht, wenn wir ausnahmsweise die Abholung der Ware angeboten haben. Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die cadocare GmbH, Boschstr. 22, 52531 Übach-Palenberg, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie sind hingegen nicht verpflichtet, die empfangenen Waren zurückzusenden, wenn wir ausnahmsweise angeboten haben, die Waren abzuholen.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware per Post bis zu einem Höchstbetrag von EUR 40,00. Etwaige darüber hinausgehende Kosten tragen wir. Wenn die Ware so beschaffen ist, dass sie nicht per Post versandt werden kann, werden wir die Ware auf unsere eigenen Kosten abholen.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 9 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an:
cadocare GmbH
Boschstr. 22
52531 Übach-Palenberg
Telefon: +49(0) 2451-94349-0
Fax: +49(0) 2451-94349-99
E-Mail: info@cadocare.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am/erhalten am …………………..
Name des/der Verbraucher(s) …………………..
Anschrift des/der Verbraucher(s) …………………..
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ………………….
Datum …………………..

§ 10 Spezielle Verbraucherinformationen
  1. Speziellen und in diesen AGB nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegt die cadocare GmbH nicht. Die in den vorliegenden Regelungen aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz unter http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
  2. Die wesentlichen Merkmale der von der cadocare GmbH angebotenen Produkte sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote können den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen des Online-Shops der cadocare GmbH entnommen werden.
  3. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 11 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen gem. Artikel 13 DSGVO
  1. Die cadocare GmbH ist darauf angewiesen, dass der Käufer ihr mit seinem Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags bestimmte personenbezogene Daten (insbesondere seinen Namen, seine Anschrift sowie seine E-Mail-Adresse und ggf. Bankverbindung) übermittelt. Als „personenbezogene Daten“ sind Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. „Identifizierbar“ ist eine Person dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Diese personenbezogenen Daten dienen der cadocare GmbH zur Durchführung und Abwicklung des Kaufs, insbesondere zur Durchführung der erforderlichen Korrespondenz, zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache sowie zur Rechnungsstellung, Durchführung des Forderungsmanagements und Ausübung bzw. Verteidigung von Rechtsansprüchen. Entscheidet sich der Käufer somit zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Produkten bei der cadocare GmbH, willigt er mit Abgabe seines Angebots freiwillig in die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an die cadocare GmbH und die Verwendung gemäß den nachfolgenden Absätzen 3 und 4 ein.
  2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit sie zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung des Käufers beruht, ist die Rechtsgrundlage außerdem Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten erfolgt bei der cadocare GmbH zu den in Absatz 1 genannten Zwecken nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt, bis auf die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Firmen, wie Logistikunternehmen, Zahlungsdienstleistungsunternehmen und Inkassounternehmen, nicht.
  3. Die personenbezogenen Daten werden von der cadocare GmbH gelöscht, sobald sie zum Zwecke der ordnungsgemäßen Buchführung sowie zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Durchführung von Werbeaktionen nicht mehr erforderlich sind. Die Daten werden außerdem gelöscht, wenn der Käufer eine Verwendung der personenbezogenen Daten für die Zukunft widerruft und die cadocare GmbH sie nicht mehr zum Zwecke der ordnungsgemäßen Buchführung sowie zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt. Derzeit betragen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen 10 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Geschäftsvorfall erfolgt ist, d.h. im Fall eines Widerrufs der Verwendung für die Zukunft werden die Daten erst nach Ablauf der v.g. Frist gelöscht.
  4. Verantwortlich für die Speicherung und Verwendung der personenbezogenen Daten ist die cadocare GmbH, Boschstr. 22, 52531 Übach-Palenberg, Telefon: +49(0) 2451-94349-0, Fax: +49(0) 2451-94349-99, E-Mail: info@cadocare.com.
  5. Der Käufer hat jederzeit das Recht, von der cadocare GmbH unentgeltliche Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Ferner hat er ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber der cadocare GmbH, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die ihn betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Stattdessen kann der Käufer auch die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen, was zur Folge hat, dass die Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden dürfen.
  6. Der Käufer hat das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung und Verwendung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder in sonstiger Textform (z.B. per E-Mail) an die cadocare GmbH unter den in vorstehendem Absatz 5 angegebenen Kontaktdaten gerichtet wenden. Im Falle eines Widerrufs wird die cadocare GmbH die personenbezogenen Daten in der Zukunft nicht mehr im Rahmen von Werbeaktionen verwenden und die Daten darüber hinaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt löschen. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass ein Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht berührt.
  7. Der Käufer hat außerdem das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, wenn sie nicht zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
  8. Der Käufer kann von der cadocare GmbH verlangen, dass die ihn betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn (a) die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder (b) der Käufer seine Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, widerruft und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt oder (c) Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt wird und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen oder (d) die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet worden sind oder (e) die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist. Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist (a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information oder (b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der EU oder der Bundesrepublik Deutschland oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde oder (c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder (d) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  9. Soweit der Käufer uns gegenüber das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend gemacht hat, werden wir allen Empfängern, denen die ihn betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitteilen, es sei denn dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Außerdem sind wir verpflichtet, den Käufer auf Verlangen über diese Empfänger zu unterrichten.
  10. Der Käufer hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er uns bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern (a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und (b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
  11. Wenn der Käufer der Meinung ist, dass die cadocare GmbH durch die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen geltende Datenschutzvorschriften verstoßen hat, steht dem Käufer unabhängig von anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfen das Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211 384240 zu erheben.
  12. Dem Käufer obliegt es, der cadocare GmbH eine Veränderung seiner personenbezogenen Daten mitzuteilen, damit die cadocare GmbH die bei ihr gespeicherten Daten entsprechend unverzüglich anpassen und unrichtige Daten löschen kann.

§ 12 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der cadocare GmbH: Boschstr. 22, 52531 Übach-Palenberg.
  3. Die Bestimmungen des CISC (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf bzw. UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
  4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Falle werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergeben sollte.

Übach-Palenberg, den 17. April 2020
cadocare GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma cadocare GmbH, Boschstr. 22, 52531 Übach-Palenberg
(in der Fassung vom 15. Dezember 2017)

 

§ Geltungsbereich

  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der entsprechenden Erklärung bzw. Handlung jeweils gültigen Fassung für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Handlungen und Erklärungen.
  2. Für das Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von den nachfolgenden Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen, die vor und bei dem Vertragsschluss getroffen wurden, erkennt die cadocare GmbH nicht an, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Anders lautende Bedingungen verpflichten die cadocare GmbH ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn die cadocare GmbH nicht ausdrücklich widerspricht. Das Gleiche gilt, wenn die cadocare GmbH ganz oder teilweise die bestellte Ware ausliefert oder Zahlungen annimmt.
  3. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlichen Sondervermögen. Diese Personen werden im Rahmen der vorliegenden AGB einheitlich als „Geschäftspartner“ bezeichnet. Als Unternehmer anzusehen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Durch Absenden eines Angebots zum Vertragsschluss bzw. durch die Annahme des Angebotes der cadocare GmbH erklärt sich der Geschäftspartner mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
  5. Wird eine Dauergeschäftsbeziehung vereinbart, gelten die AGB für die gesamte Geschäftsbeziehung, d.h. auch für alle darauffolgenden Aufträge, selbst wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB Bezug genommen wird.

§ Vertragsabschluss; Liefer-/Leistungsbedingungen

  1. Die Angebote der cadocare GmbH sind freibleibend. Sie ist berechtigt, Bestellungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Geschäftspartner die bestellte Ware zuzusenden.
  2. Über ein Angebot hinaus gehende beauftragte Leistungen werden zusätzlich berechnet.
  3. Das Recht, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, bleibt vorbehalten. Die Änderungen werden dem Geschäftspartner auf Verlangen nachgewiesen. Bei Terminaufträgen gelten die Konditionen zum Zeitpunkt der Auslieferung.
  4. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anderes vereinbart wurde, ab Werk, in Euro.
  5. Innerhalb unserer Produktkataloge, Broschüren oder sonstigen Produktblättern oder -beschreibungen aufgeführte Produkte, ggf. mit Preisangaben, stellen keine für uns bindenden Angebote, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Geschäftspartner dar.
  6. Durch Absenden der Bestellung gibt der Geschäftspartner ein verbindliches Angebot gemäß § 145 BGB zum Kauf des betreffenden Produkts (Ware) ab.
  7. Der Kaufvertrag kommt in jedem Fall erst mit dem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung durch uns zustande. Die Beschreibung und wesentlichen Merkmale der Ware bestimmen sich sodann nach den Angaben in der Bestellung und Auftragsbestätigung, wobei die Regelung gemäß Absatz 9 unberührt bleibt.
  8. Alle Produkte und Preise in unserem Produktkatalog stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie der Selbstbelieferung und solange der Vorrat reicht. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit bzw. der fehlenden Selbstbelieferung der bestellten Ware werden wir den Geschäftspartner unverzüglich hierüber informieren. Stellen sich solche Umstände nach Vertragsschluss heraus, kann der Geschäftspartner in diesem Fall von dem Vertrag zurücktreten, wobei bereits geleistete Zahlungen des Geschäftspartners erstattet werden.
  9. Wir haben die Produktangaben und -informationen in unserem Produktkatalog sowie in unseren Broschüren, Produktblättern etc. sorgfältig zusammengestellt. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Druckfehler auftreten oder bei Sonderanfertigungen Abweichungen, inklusive Preisänderungen, eintreten. Wir übernehmen aus diesem Grund keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit von Zahlenangaben in Produktkatalogen, Broschüren, Produktblättern oder sonstigen Produktbeschreibungen, es sei denn Abweichendes ist ausdrücklich vereinbart worden ist.
  10. Von uns angegebene Lieferzeiten betreffen Lieferungen ab Werk und sind vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall nicht verbindlich und können sich verändern. Bestehen technische oder organisatorische Fragen, beginnt die Lieferfrist erst mit der Abklärung dieser Fragen zu laufen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  11. Ist eine Lieferung vereinbart, beauftragt der Geschäftspartner uns damit, die bestellte Kaufsache an die von dem Geschäftspartner genannte Lieferanschrift auf Kosten und auf Gefahr des Geschäftspartners zu liefern. Die Sachgefahr geht in diesem Fall auf den Geschäftspartner mit Übergabe an die von uns beauftragte und ordnungsgemäß ausgewählte Transportperson über (Schickschuld). Dies gilt auch in Fällen, in denen ausnahmsweise vereinbart wird, dass wir abweichend die Kosten des Transports tragen. Auf Wunsch des Geschäftspartners wird die Ware auf seine Kosten von uns gegen Transportgefahr versichert. Der Beförderungsweg und das Beförderungsmittel werden durch die cadocare GmbH angemessen festgelegt. In Fällen, in denen die Kaufsache von uns ausnahmsweise aufgrund gesonderter Vereinbarung in unseren Geschäftsräumen an den Geschäftspartner ausgeliefert wird (Holschuld), geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, in dem wir, bzw. die von uns beauftragte Verkaufsperson, den Geschäftspartner darüber informiert, dass die Kaufsache zur Abholung bereit steht. Verzögert sich die Versendung oder Abnahme der versandbereiten Ware wegen von uns nicht zu vertretender Umstände, so geht die Gefahr auf den Geschäftspartner mit Zugang der Versandbereitschaftsanzeige über.
  12. Zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen sind wir bei Störungen des Betriebsablaufs und/oder Transportmöglichkeiten durch höhere Gewalt nicht verpflichtet. Im Falle höherer Gewalt – dazu zählen insbesondere Feuer, Explosion, Überschwemmungen, Piraterie, terroristische Anschläge oder Drohungen, unverschuldete behördliche Anordnungen und Maßnahmen, Streik und Aussperrung, Rohstoffmangel, nachträglicher Wegfall oder Einschränkung von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten, z.B. aufgrund von Embargos, Naturgewalten, Krieg, Aufruhr, Brandstiftung oder ähnlichen Ereignissen, oder andere vergleichbare Umstände bei uns, unserem mit der Lieferung betrauten Logistikpartner, dem Produzenten oder bei den mit der Lieferung der zur Produktion erforderlicher Materialen betrauten Lieferanten, sind wir von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung entbunden. In diesem Fall sind wir zudem berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die Lieferung der Kaufsache aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die nach Vertragsschluss eingetreten oder uns unverschuldet erst dann bekannt geworden sind, wesentlich erschwert oder unmöglich wird.
  13. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten; erfolgt diese ohne unser Verschulden nicht, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend.
  14. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Geschäftspartners aus verspäteter oder nicht vorgenommener Lieferung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das Rücktrittsrecht des Geschäftspartners bleibt unberührt, kann jedoch nur ausgeübt werden, wenn die Durchführung des Vertrages mit Rücksicht auf die eingetretene Verzögerung für den Geschäftspartner unzumutbar geworden ist.
  15. Zurückgegebenes Verpackungs- und Ausstattungsmaterial wird nicht vergütet.
  16. Bestimmungen der landesüblichen Kennzeichnungsverordnung sind jeweils vom Letztverkäufer einzuhalten.
  17. Wir sind zur sofortigen Liefereinstellung berechtigt und von der Erfüllung noch laufender Lieferaufträge entbunden, wenn der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder ein solcher anderweitig gestellt wird oder mangels Masse abgewiesen wird, seine Zahlungen einstellt, der Firmeninhaber in Folge von Zahlungsschwierigkeiten wechselt, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder der Geschäftspartner unserem Ersuchen nicht nachkommt, für die bestehenden Forderungen ausreichende Sicherheiten zu bestellen, es sei denn der Geschäftspartner erfüllt die Kaufpreiszahlung im Voraus. Scheckzahlungen werden in diesen Fällen nicht akzeptiert.

§ Kaufpreis, Fälligkeit, Zahlungsweise, Einwendungsausschluss bei Rechnungen

  1. Alle Rechnungsbeträge sind nach Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto Kasse zahlbar, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Fällige Forderungen sind ab Eintritt der vertraglich vereinbarten Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Der zu verzinsende Betrag ist der Bruttoendbetrag der fälligen Rechnung. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere das Recht, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleiben davon unberührt.
  3. Im Falle der Zahlung durch Wechsel oder Schecks behalten wir uns die Annahme vor. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Ansonsten werden Wechsel und Schecks nur erfüllungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgeschrieben.
  4. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Geschäftspartner nur im Falle unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder voll anerkannter Gegenforderungen berechtigt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts setzt zudem voraus, dass der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  5. Wir sind zur Aufrechnung nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen gegenüber sämtlichen Forderungen des Geschäftspartners berechtigt.

 § Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren, auch soweit sie bezahlt aber noch beim Geschäftspartner vorhanden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bestehenden sowie aller noch entstehenden, künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der cadocare GmbH.
  2. Der Geschäftspartner ist berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern.
  3. Durch Verarbeitung oder Umbildung erwirbt der Geschäftspartner nicht das Eigentum an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Geschäftspartner stets für uns vorgenommen. Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen, der cadocare GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die cadocare GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware (Fakturawert, einschließlich Umsatzsteuer) zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Insbesondere gilt auch die Regelung über die Forderungsabtretung nach Abs. 5. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem von der cadocare GmbH in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht.
  4. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der cadocare GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die cadocare GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware (Fakturawert, einschließlich Umsatzsteuer) zum Rechnungswert der anderen vermischten Gegenstände zur Zeit der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Geschäftspartners als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Geschäftspartner der cadocare GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Geschäftspartner verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die cadocare GmbH.
  5. Der Geschäftspartner tritt schon jetzt seine Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sicherungshalber an die cadocare GmbH ab, ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Geschäftspartner denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an die cadocare GmbH ab, der dem von der cadocare GmbH in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
  6. Der Geschäftspartner ist zur Einziehung der Forderung gegen seinen Kunden oder Dritte auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der cadocare GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die cadocare GmbH wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist jedoch dies der Fall, kann die cadocare GmbH verlangen, dass der Geschäftspartner ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Unabhängig davon ist der Verkäufer auch ansonsten verpflichtet, auf Verlangen über den vorhandenen Warenbestand, über die Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit fremden Waren sowie über die aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen Auskunft zu erteilen oder Rechnung zu legen.
  7. Der Geschäftspartner versichert, dass bei Abschluss dieses Vertrages eine Globalzession an einen anderen nicht vorliegt.
  8. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Geschäftspartner die cadocare GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Eingriffen mit Hinweis auf das Eigentum der cadocare GmbH zu widersprechen. Im Falle der Pfändung erfolgt die Mitteilung, damit die cadocare GmbH Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der cadocare GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Geschäftspartner der cadocare GmbH für den entstandenen Ausfall.
  9. Die cadocare GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Geschäftspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

 § Gewährleistung der cadocare GmbH

  1. Ist die Ware bei Gefahrenübergang nicht frei von Sachmängeln oder treten innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Herstellungs- oder Materialfehler Sachmängel auf, so können wir nach unserer Wahl nach Maßgabe der folgenden Vorschriften als Mangelbeseitigung eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung wählen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Geschäftspartner nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag nach Maßgabe von § 8 verlangen. Die Ausübung eines dieser Rechte durch den Geschäftspartner ist uns schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist die cadocare GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Geschäftspartner neben seinem Rücktritt ist ausgeschlossen.
  3. Für Mängel, die der Geschäftspartner zu vertreten hat, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung der gelieferten Waren, wird keine Gewährleistung übernommen.
  4. Der Geschäftspartner hat die Kaufsache unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 Kalendertagen nach Erhalt der Kaufsache, auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und erkennbare Mängel, auch Fehlmengen oder fehlerhafte Mängelangaben, sowie von der vertraglichen Vereinbarung wesentlich abweichende Beschaffenheitsmerkmale gegenüber der cadocare GmbH sodann unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 weiteren Kalendertagen, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Geschäftspartner die frist- und formgerechte Anzeige und sind etwaige Beanstandungen in Bezug auf die Liefermenge nicht auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt worden, so gilt die Kaufsache als genehmigt, es sei denn dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht offensichtlich war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Entdeckung, schriftlich gemacht werden. Andernfalls gilt die Kaufsache auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die vorgenannten Anzeige- und Rügepflichten nebst Rechtsfolgen gelten entsprechend für Falschlieferungen und Mengendifferenzen.
  5. Offensichtliche Transportschäden sind bei Entgegennahme der Sendung der ausliefernden Transportperson anzuzeigen und von diesem zu quittieren. Zusätzlich ist uns die Rechnungsnummer der betroffenen Kaufsache anzugeben.
  6. Wird ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, so ist dies uns anzuzeigen: cadocare GmbH, Boschstr. 22, 52531 Übach-Palenberg, Telefon: +49(0) 2451-94349-0, Fax: +49(0) 2451-94349-99
  7. Erfolgt diese Anzeige, so veranlassen wir die Abholung der betreffenden Ware. Bei Abholung der Ware sind uns neben der Ware der dazugehörige Kaufbeleg sowie ein vollständiges ausgefülltes und vom Geschäftspartner unterzeichnetes Reklamationsformular zu übergeben.
  8. Bei amtlichen Kontrollen von uns gelieferter Ware ist uns die Möglichkeit der Gegenkontrolle in Form von Hinterlassung einer Original-Gegenprobe zu geben.
  9. Gewichtsabweichungen durch Austrocknung oder handelsübliche Schwunde sind möglich.
  10. Bei vorgegebenen Analysen unterliegen die angegebenen Werte den bei Naturprodukten üblichen Schwankungen.
  11. Mangelbedingte Schadensersatzansprüche und sonstige Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

 § Haftung der cadocare GmbH

  1. Soweit nicht ausdrücklich in diesen AGB etwas anderes geregelt ist, haftet die cadocare GmbH für Körperschäden (Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die der cadocare GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der cadocare GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Darüber hinaus haften wir lediglich für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentlich in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Geschäftspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
  3. Über die vorstehenden Regelungen hinaus ist eine Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Satz 1 gilt auch, soweit der Geschäftspartner anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der cadocare GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der cadocare GmbH.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten für außervertragliche Schadensersatzansprüche entsprechend.

 § Gewährleistung und Haftung des Geschäftspartners

  1. Der Geschäftspartner gewährleistet und haftet dafür, dass die von ihm gelieferten Waren sämtliche geltenden gesetzlichen, behördlichen und marktüblichen deutschen und europäischen Bestimmungen und insbesondere Qualitätsstandards sowie die REACH-Vorgaben berücksichtigen.
  2. Wir behalten uns vor, die angelieferte Ware stichprobenartig, hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen i.S.v. vorstehendem Absatz 1 von einem unabhängigen akkreditierten Labor prüfen zu lassen. Der Geschäftspartner trägt die Untersuchungskosten für den Fall, dass die gelieferte Ware nicht den Bestimmungen i.S.v. Abs. 1 entspricht.
  3. Alle angelieferten Waren sind nach den deutschen und europäischen Vorschriften, insbesondere dem Lebensmittel-, Futtermittelgesetzbuch, zu kennzeichnen.
  4. Der Geschäftspartner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit vertraglich nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Anwendung des § 377 HGB ist ausgeschlossen.
  5. Nimmt die cadocare GmbH Vorbehaltsware unter Freistellung des Geschäftspartners von seiner Abnahmepflicht zurück, können wir als Schadensersatz wegen Nichterfüllung 25 % des Rechnungswertes der Vorbehaltsware verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.

 § Rücktritt

  1. Wir können ganz oder teilweise nach Verletzung einer erheblichen Pflichtverletzung durch den Geschäftspartner vom Vertrag zurücktreten, nachdem wir erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt haben. Eine Fristbestimmung ist nicht erforderlich, wenn sie für uns unzumutbar ist. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Geschäftspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch die cadocare GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn die cadocare GmbH hat dies ausdrücklich erklärt.
  2. Ein Rücktritt ist nach Maßgabe von § 2 Abs. 12 ebenfalls dann möglich, wenn die Lieferung der Kaufsache aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die nach Vertragsschluss eingetreten oder uns unverschuldet erst dann bekannt geworden sind, wesentlich erschwert oder unmöglich wird.
  3. Dauert die Verzögerung in den Fällen des Abs. 2 länger als einen Monat, so ist der Geschäftspartner nach angemessener Fristsetzung seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Im Übrigen kann der Geschäftspartner von dem Vertrag aufgrund einer Pflichtverletzung der cadocare GmbH, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung erheblich ist und ein Verschulden der cadocare GmbH vorliegt.
  5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktrittsbestimmungen.

 § Schriftform

Jede zwischen uns und dem Geschäftspartner getroffene Vereinbarung ist nur dann rechtswirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich getroffen wurde. Weitere zusätzliche Bedingungen oder Vertragsklauseln, die vom Geschäftspartner eingebracht werden, gelten solange als abgelehnt, wie wir diesen zusätzlichen Bestimmungen nicht schriftlich zugestimmt haben.